Das wirtschaftliche Umfeld bleibt für viele Unternehmen herausfordernd. Steigende Finanzierungskosten, eine verhaltene Investitionsbereitschaft und zunehmende Marktunsicherheiten wirken sich nicht nur auf die operative Geschäftstätigkeit aus, sondern beeinflussen zunehmend auch zentrale Bilanzierungs- und Bewertungsfragen. Entsprechend verändert sich auch der Fokus der Abschlussprüfung. Um sich auf die kommende Abschlussprüfung vorzubereiten, sollten Unternehmen sich frühzeitig mit den folgenden Themen auseinandersetzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei (Kontatklink).
Going Concern: Die Unternehmensfortführung belastbar belegen
Die Frage, ob ein Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fortführungsannahme aufgestellt wird, liegt zunächst in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Im Rahmen der Abschlussprüfung werden diese Einschätzung, die zugrunde liegenden Annahmen und die hierzu vorgelegten Nachweise beurteilt.
Kritisch hinterfragt wird die Fortführungsannahme insbesondere, wenn Unternehmen unter Liquiditäts- oder Ergebnisdruck stehen, wesentliche Abhängigkeiten von einzelnen Kunden oder Lieferanten bestehen oder in den kommenden Monaten Refinanzierungen vorgenommen werden müssen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der wirtschaftlichen Situation und den bestehenden Unsicherheiten ab. Regelmäßig erforderlich ist eine belastbare Liquiditäts- und Ergebnisplanung, die einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Abschlussstichtag abdeckt. Abhängig vom Zeitpunkt der Abschlussaufstellung und von den konkreten Risiken kann ein längerer Betrachtungszeitraum erforderlich sein. Optimal ist eine integrierte Planung, die Ergebnis-, Liquiditäts- und Bilanzgrößen enthält. Bei erheblichen Liquiditätsrisiken, Sanierungsmaßnahmen oder möglichen insolvenzrechtlichen Fragestellungen können weitergehende Analysen erforderlich sein.
Dabei sollten alle wesentlichen Annahmen nachvollziehbar dokumentiert sein. Entscheidend ist, dass die Planung aktuell, realistisch und konsistent mit den übrigen Unternehmensunterlagen ist.
Um optimal für die Abschlussprüfung gewappnet zu sein, sollten Unternehmen daher jetzt schon ihre Planung für das kommende Jahr betrachten und kritisch überprüfen: Deckt die Planung mindestens 12 Monate ab? Wird nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Liquidität geplant? Sind die zugrunde liegenden Annahmen im aktuellen Marktumfeld plausibel? Und liegt für alle wesentlichen Annahmen eine dokumentierte Begründung vor?
Auch bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit führen nicht automatisch zu einer Abkehr von der Fortführungsannahme. Ist die Fortführungsannahme trotz bestehender wesentlicher Unsicherheiten weiterhin angemessen, sind diese Unsicherheiten entsprechend den einschlägigen Anforderungen transparent im Abschluss und – soweit aufzustellen – im Lagebericht darzustellen.
Stehen der Fortführung jedoch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen, darf der Abschluss nicht mehr auf der Grundlage von Fortführungswerten aufgestellt werden. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und Berichterstattung haben, die je nach Einzelfall zu beurteilen sind.
Wenn Sie dazu Fragen haben oder wir Sie bei der Erstellung der Planung und der Beurteilung von Zweifelsfällen unterstützen können.
Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen
Besonders betroffen von den aktuellen Rahmenbedingungen sind Vermögensgegenstände, deren Bewertung von zukünftigen Erträgen abhängt. Dazu zählen
- Beteiligungen/Finanzanlagen: Hier ist eine Prüfung auf voraussichtlich dauernde Wertminderung notwendig, ggf. unter Beachtung einschlägiger Wahlrechte.
- Geschäfts- oder Firmenwert: Neben der planmäßigen Abschreibung kann bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich werden.
- Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände: Bei entsprechenden Anzeichen ist zu beurteilen, ob eine Wertminderung vorliegt und eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich ist.
- Ggf. auch Forderungen, Vorräte und Sachanlagen, wenn das wirtschaftliche Umfeld entsprechende Wertminderungsindikatoren hervorruft.
Steigende Kapitalkosten können den Barwert künftig erwarteter Überschüsse reduzieren und damit den ermittelten Zeitwert belasten. Gleichzeitig können rückläufige Absatz-, Margen- oder Ergebnisannahmen zusätzliche Wertminderungsindikatoren darstellen. Unternehmen sollten daher frühzeitig hinterfragen: Liegen Indikatoren für eine Wertminderung vor? Wenn ja, sind die Planungsannahmen noch aktuell? Ist eine ggf. erforderliche Abwertung voraussichtlich dauerhaft oder vorübergehend?
Ein nachvollziehbarer Werthaltigkeitstest setzt dabei insbesondere belastbare Planungsrechnungen sowie eine schlüssige Herleitung wesentlicher Annahmen voraus. Durch eine proaktive Abstimmung mit dem Abschlussprüfer zur Dokumentation der Werthaltigkeit lassen sich Anpassungen in letzter Minute vermeiden.
Finanzierungsvereinbarungen und Covenants
Auch bestehende Finanzierungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Werden vertraglich vereinbarte Financial Covenants verletzt, kann dies je nach Vertragsgestaltung zur Kündbarkeit oder vorzeitigen Fälligkeit von Krediten führen.
Unternehmen sollten mögliche Covenant-Verstöße frühzeitig identifizieren und bei Bedarf das Gespräch mit den Geldgebern suchen. Häufig lassen sich die Folgen durch einen Waiver oder eine Anpassung der Vereinbarungen begrenzen.
Ob und wie sich ein Covenant-Verstoß auf den Jahresabschluss auswirkt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung, den Rechtsfolgen des Verstoßes und den Verhältnissen zum Abschlussstichtag ab. Auch Zeitpunkt und rechtliche Wirksamkeit eines Waivers oder einer Änderung der Finanzierungsvereinbarung können hierbei von Bedeutung sein. Unternehmen sollten deshalb drohende Covenant-Verstöße möglichst frühzeitig identifizieren und erforderliche Abstimmungen mit den Finanzierungspartnern rechtzeitig einleiten.
Unabhängig von der bilanziellen Einordnung können sich Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung, die Fortführungsbeurteilung sowie die Angaben in Anhang und Lagebericht ergeben. Auch hier ist es ratsam, im Dialog mit dem Abschlussprüfer die möglichen Auswirkungen zu besprechen und die Herausforderungen ggf. gemeinsam mit einem Berater proaktiv anzugehen.
Schätzungsunsicherheiten, Prognosen und Risikoberichterstattung
Unsichere Schätzungen erschweren die Bewertung von Rückstellungen, beispielsweise für Prozess-, Gewährleistungs- oder Restrukturierungsrisiken. Je höher die Unsicherheit, desto wichtiger wird eine nachvollziehbar dokumentierte Herleitung der angesetzten Beträge.
Soweit ein Lagebericht aufzustellen ist, steigen zugleich die Anforderungen an eine konsistente Prognose- und Risikoberichterstattung.
Die verwendeten Annahmen sollten konsistent mit den Bewertungen und Schätzwerten im Jahresabschluss sein. Unternehmen sollten nachvollziehbar dokumentieren: Welche Entwicklungen werden erwartet? Welche Risiken können die Zielerreichung gefährden? Und wie werden diese Risiken überwacht?
Eine transparente und ausgewogene Darstellung erleichtert nicht nur die Prüfung, sondern erhöht auch die Aussagekraft der Unternehmensberichterstattung.
Gerne besprechen wir gemeinsam, wie Sie Ihr Unternehmen fit für die Abschlussprüfung machen.