Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: BVerfG verhandelt über Verschonungsregeln für Betriebsvermögen

Am 13. Oktober 2026 stand vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren im Mittelpunkt, das erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge in Deutschland haben könnte. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die weitreichenden steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht noch mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Das Verfahren (Az. 1 BvR 804/22) geht auf die Verfassungsbeschwerde eines Privaterben zurück, der die unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Unternehmensvermögen als verfassungswidrig ansieht. 

Der Ausgangsfall

Der Beschwerdeführer erbte von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen, insbesondere Wertpapiere und Immobilien. Hierauf fiel Erbschaftsteuer an. Nach seiner Auffassung führt das geltende Recht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung, weil Erwerber von Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen 85 % oder sogar 100 % ihres Erwerbs steuerfrei erhalten können, während Privatvermögen grundsätzlich der regulären Besteuerung unterliegt. 

Worum ging es in der mündlichen Verhandlung?

Nach den vom Gericht veröffentlichten Verfahrenshinweisen und den Berichten über die Verhandlung konzentrierte sich die Diskussion insbesondere auf die Frage, ob die umfangreichen Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen noch durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt werden können. Im Mittelpunkt stand dabei die vom Gesetzgeber verfolgte Zielsetzung, Unternehmen im Erbfall nicht durch Erbschaftsteuerzahlungen zu gefährden und Arbeitsplätze zu sichern. 

Die Richterinnen und Richter befassten sich insbesondere mit folgenden Punkten:

  • Ist die steuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen weiterhin erforderlich, um Unternehmensfortführungen sicherzustellen?
  • Werden die Begünstigungen in der Praxis vor allem von mittelständischen Familienunternehmen genutzt oder ermöglichen sie auch die nahezu steuerfreie Übertragung sehr großer Vermögen?
  • Sind die geltenden Regelungen verhältnismäßig oder gehen sie über das zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele erforderliche Maß hinaus?
  • Rechtfertigt der Erhalt von Arbeitsplätzen eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung auch bei Milliardenvermögen? 

Das Gericht hatte hierzu zahlreiche Sachverständige, Wissenschaftler und Praktiker angehört, um die tatsächlichen Auswirkungen der Verschonungsregelungen besser beurteilen zu können. 

Warum ist das Verfahren so bedeutsam?

Die derzeitigen Verschonungsregelungen bilden das Herzstück nahezu jeder steueroptimierten Unternehmensnachfolge in Deutschland:

  • Bei der sogenannten Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei.
  • Bei der Optionsverschonung kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung erreicht werden.
  • Bei Betriebsvermögen über 26 Mio. EUR greifen zusätzliche Sonderregelungen, insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung.  

Gerade diese Begünstigungen standen bereits mehrfach im Fokus des Verfassungsgerichts. Bereits 2006 und erneut 2014 hatte Karlsruhe die damaligen Regelungen beanstandet und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Die heute geltenden Vorschriften beruhen auf der Reform des Jahres 2016. 

Was könnte nun passieren?

Ein Urteil wird nach den bisherigen Informationen erst Anfang 2027 erwartet. Beobachter rechnen nicht damit, dass das Gericht die Verschonungsregelungen vollständig kippt. Deutlich realistischer erscheint jedoch, dass Karlsruhe strengere Anforderungen an die Begünstigung großer Unternehmensvermögen formuliert und den Gesetzgeber erneut zu Anpassungen verpflichtet. 

Denkbare Konsequenzen wären:

  • Einschränkungen der 100 %-Verschonung,
  • strengere Anforderungen bei der Lohnsummen- und Behaltensregelung,
  • Begrenzung der Begünstigungen für Großvermögen,
  • Verschärfung der Verschonungsbedarfsprüfung,
  • zusätzliche Missbrauchsvermeidungsregelungen. 

 

Unsere Einschätzung

Zwar besteht für Familienunternehmen derzeit kein akuter und unmittelbarer Handlungsdruck, da das geltende Recht zunächst unverändert fortgilt. Gleichwohl dürfte die gestrige Verhandlung ein deutliches Signal dafür sein, dass die umfangreichen Begünstigungen für Betriebsvermögen erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand stehen. Insbesondere bei Unternehmerfamilien mit größeren Vermögen und geplanter Unternehmensnachfolge, sollte eine zeitnahe Überprüfung der bestehenden Struktur erfolgen, um die derzeitigen Begünstigungen des Erbschaftsteuerrechts noch unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen zu können.

Fazit: Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht könnte der Auftakt zu einer erneuten Reform der Unternehmensverschonung im Erbschaftsteuerrecht sein. Während die steuerliche Entlastung echter Unternehmensnachfolgen grundsätzlich kaum infrage gestellt wird, deutet sich an, dass insbesondere die weitreichenden Vorteile für sehr große Betriebsvermögen künftig stärker begrenzt werden könnten.

 

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die potenziellen Auswirkungen auf Ihre Unternehmensnachfolge einzuordnen und bestehende Strukturen rechtzeitig rechtssicher zu optimieren.

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