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Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern kann grunderwerbsteuerbefreit sein

Grundstücksübertragungen zwischen Geschwistern unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, während Übertragungen zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (zum Beispiel Eltern und Kinder) von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Die Befreiung gilt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch in den Fällen, in denen ein Elternteil (oder beide) ein Grundstück auf ein Kind mit der Auflage überträgt, einen Anteil an dem Grundstück auf Geschwister zu übertragen.

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (Urteil vom 16. Dezember 2016, Aktenzeichen II R 49/14) hatte der Vater ein Grundstück auf die Töchter mit der Verpflichtung übertragen, für den Fall der Geburt weiterer Kinder entsprechende Anteile auf diese zu übertragen. Im Gegensatz zum Finanzamt bejahte der Bundesfinanzhof die Grunderwerbsteuerbefreiung.

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